Behandlungspflege

Leistungen der Behandlungspflege

Die Leistungen der Behandlungspflege werden üblicherweise von der Krankenkasse übernommen, wenn der Hausarzt einen Schein zur “Verordnung häuslicher Krankenpflege” ausstellt.

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden

  • Injektionen (Insulin, ärztlich verordnete Medikamente)

  • Medikamente herrichten und verabreichen

  • Blutzuckermessung über sieben Tage bei Erst- oder Neueinstellung von Diabetes-Patienten

  • Blutzucker-Profile von Diabetes-Patienten: einmal wöchentlich oder nach Bedarf/Auffälligkeiten

  • Portversorgung


AKO Pflege- und med. Betreuung

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